Gute Nachricht für Eltern: Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat die Jugendschutzfunktionen der aktuellen Nintendo-Konsolen geprüft und rechtlich anerkannt. Das gilt für die bisherige Nintendo Switch ebenso wie für die neue Switch 2.
Auch die zuständige Aufsichtsbehörde, die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), hat diese Bewertung bestätigt. Damit erfüllen die Konsolen die gesetzlichen Vorgaben für technischen Jugendschutz in Deutschland, wie aus einer Pressemitteilung der USK hervorgeht.
Gewissheit für Eltern
Warum ist diese Prüfung überhaupt wichtig? In Deutschland reicht es nicht, wenn ein Unternehmen selbst sagt: „Unser Jugendschutz funktioniert.“ Technische Schutzlösungen müssen von einer anerkannten Stelle geprüft werden. Die USK bewertet dabei, ob die Funktionen wirklich geeignet sind, Kinder und Jugendliche zu schützen. Die KJM kontrolliert anschließend, ob diese Bewertung rechtlich sauber erfolgt ist. Erst wenn beides passt, gilt ein System offiziell als anerkannt. Für Eltern heißt das: Die Funktionen wurden nicht nur versprochen, sondern unabhängig überprüft.
Eltern können auf den Konsolen einstellen, welche Spiele je nach Alter erlaubt sind. Auch die Spielzeit lässt sich begrenzen. Online-Funktionen wie Chats können eingeschränkt werden, ebenso der Zugriff auf den Nintendo eShop. Die Einstellungen werden bei der Ersteinrichtung vorgenommen und können später jederzeit angepasst werden.
Konsole mit den Kindern einrichten
Die USK betont, dass es dabei nicht um starre Verbote geht, sondern um Begleitung. Geschäftsführerin Elisabeth Secker: „Eltern wünschen sich im Familienalltag mit Games vor allem Orientierung und praktische Unterstützung. Gut gemachte Jugendschutzeinstellungen helfen dabei, die Begeisterung von Kindern und Jugendlichen gemeinsam zu begleiten, einzuordnen und Vertrauen zu stärken, statt pauschale Verbote auszusprechen.“ Ihr Rat ist klar und alltagstauglich: „Die Konsole am besten gemeinsam mit den Kindern einrichten und direkt auch mal mitspielen.“
Auch die KJM hebt hervor, dass das deutsche System aus Selbstkontrolle und staatlicher Aufsicht gut passen würde. Die Vorsitzende Eva-Maria Sommer erklärt: „Die Prüfung der Nintendo-Jugendschutzfunktionen zeigt, dass das System der regulierten Selbstkontrolle in Deutschland gut funktioniert.“
Regelmäßige Überprüfung
Nintendo lässt sein geschlossenes System bereits seit 2018 regelmäßig durch die USK prüfen und gehört damit zu den ersten Anbietern in Deutschland, deren Jugendschutzprogramme offiziell anerkannt wurden. Für Eltern bleibt wichtig: Die Technik kann unterstützen, aber sie ersetzt nicht das Gespräch.
Wer eine Nintendo-Konsole zu Hause hat oder überlegt, eine Switch 2 anzuschaffen, sollte sich die Jugendschutzeinstellungen in Ruhe anschauen – und sie bewusst einrichten, am besten zusammen mit den Kids. Mehr dazu erfährst du in diesem Artikel.


